Pro Schwangerschaft sind drei Beurteilungen der Kindsentwicklung per Ultraschall vorgesehen.
Durch diese Untersuchungen können in der Regel schwere Entwicklungsstörungen des Kindes frühzeitig bemerkt und eine entsprechende weitere Diagnostik oder Therapie eingeleitet werden. Hierbei sehen auch die Mutterschaftsrichtlinien weitere medizinisch begründete Untersuchungen vor. Kaum eine andere medizinische Methode ist in ihrer Wirkung und Sicherheit so gründlich untersucht wie der geburtshilfliche Ultraschall.