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Schwangerschaftsvorsorge
Zusätzliche Ultraschalluntersuchungen

Die gesetzliche Mutterschaftsvorsorge sieht während der Schwan­ger­schaft 3 Ul­tra­schall­un­ter­su­chung vor.

Die Geschlechtsbestimmung gehört nicht zur Vor­sor­ge.

Zusätzliche Ul­tra­schall­un­ter­su­chun­gen vermitteln der zukünftigen Mutter und dem wer­denen Vater Si­cher­heit über die Ent­wick­lung des Kindes und fördern über die visuellen Erfahrungen die Bindung zwi­schen ungeborenem Kind und Eltern.
Da wir natürlich auch eine Fetometrie (Messung der kindlichen Maße), Fruchtwasser- und Plazentaeinschätzung durchführen, können damit auch frühzeitig Ver­än­de­run­gen im Wachstum, Probleme bei der Ver­sor­gung des Kindes und Hinweise auf Er­kran­kungen diagnostiziert wer­den.